Pflegekraft von Pflegino im direkten, kostenlosen Beratungsgespräch mit Seniorin
Freundliche Pflegino-Beraterin führt ein persönliches Gespräch für den Beratungseinsatz § 37.3 mit einer Seniorin durch und notiert wichtige Infos.
§ 37.3 Beratungseinsatz in Hessen

Vom Pflichttermin zur echten Entlastung mit Pflegino

Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei der Pflegekasse nachzuweisen. Pflegino führt diesen Termin für Sie 100 % kostenfrei vor Ort in ganz Hessen oder bequem per Videosprechstunde durch. Da ein kurzzeitiger Beratungsbesuch bei wachsendem Pflegebedarf oft nicht ausreicht, empfehlen wir Ihnen im Anschluss unsere vorausschauende Pflegebegleitung. So wird aus einer lästigen Formularpflicht eine nachhaltige Unterstützung für Ihren gesamten Pflegealltag.

§ 37.3 Beratungseinsatz kostenfrei absolvieren

Was kann ich mir unter Pflegeberatung vorstellen?

Wenn sich ein pflegebedürftiger Mensch dazu entschieden hat, sich durch Angehörige oder Freunde in der eigenen häuslichen Umgebung pflegen zu lassen, kann er dafür von seiner Pflegekasse Pflegegeld erhalten. Damit Sie und Ihre Pflegeperson in solchen Situationen nicht allein gelassen werden, muss in gesetzlich festgelegten Intervallen ein Beratungsbesuch durch einen anerkannten Pflegedienst erfolgen.
Diese Beratungseinsätze dienen dazu, Ihnen und Ihrer Pflegeperson pflegerische Unterstützung zu geben. Es werden beispielsweise Fragen zur Beschaffung von Hilfsmitteln aller Art (wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Inkontinenzeinlagen, Rollator, Pflegebett, Bedarfsartikel etc.), zu Hebe- und Lagerungstechniken, zur Wohnraumanpassung sowie auch Fragen zu Höherstufungsanträgen erörtert. Des Weiteren informiert Sie unser Berater, welche Ansprüche Sie im Rahmen der Pflegeversicherung und Ihres Pflegegrades haben.
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche orientiert sich am Pflegegrad und kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Pflegino-Mitarbeiterin bei der professionellen Beratungseinsatz § 37.3 Pflegeberatung per Headset im modernen Büro in Hessen.

Warum ein Beratungsbesuch allein meist nicht ausreicht

Pflegebedürftigkeit verändert sich dynamisch: Ein einzelner Beratungstermin pro Halbjahr, wie er den Pflegekassen nachgewiesen werden muss, fängt spontane Verschlechterungen oder steigenden Betreuungsbedarf kaum ab. Mit der strukturierten und intensiven Pflegebegleitung von Pflegino haben Sie dauerhaft einen erfahrenen Ansprechpartner an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie, sobald Nachanträge nötig werden oder wichtige Pflegehilfsmittel organisiert werden müssen, erinnern Sie rechtzeitig an Pflichttermine und stellen so sicher, dass kein Pflegegeld gekürzt wird und Sie jede fachliche Unterstützung erhalten.

Wie oft ist ein Beratungsbesuch Pflicht?

  • Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig möglich
  • Bei Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate (halbjährlich)
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 alle 6 Monate (halbjährlich) Pflicht, alle 3 Monate (vierteljährlich) freiwillig

Wir führen den Beratungseinsatz kostenlos bei Ihnen zuhause oder per Video durch. Vereinbaren Sie jetzt Ihren nächsten Termin. Wir sind für Sie da.

Gesetzliche Fristen vs. Pflegino-Empfehlungen

So nutzen Sie Budgets bei Pflegegrad 1 bis 5 optimal

Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen gesetzlicher Pflicht und freiwilliger Empfehlung.

Beratung bei Pflegegrad 1

Beratung bei Pflegegrad 1

Freiwillig
Bei Pflegegrad 1 ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gesetzlich nicht vorgeschrieben – Pflegino empfiehlt ihn trotzdem.

Wer frühzeitig berät, erkennt schneller, ob eine Höherstufung realistisch ist, welche Hilfsmittel sinnvoll sind und welche Entlastungsangebote wie eine Pflegebegleitung infrage kommen.
Wir empfehlen eine kontinuierliche Pflegebegleitung, um den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 €/Monat) direkt zu nutzen, bevor die Belastung steigt.
Reviews zum Pflichttermin

Kundenstimmen zu unserem § 37.3 Beratungseinsatz

Lesen Sie hier, wie Angehörige unseren kostenlosen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI erlebt haben – ob persönlich vor Ort oder flexibel per Videosprechstunde.

Unterstützung bei Ihrem Beratungsbesuch

Starten Sie Ihre
persönliche
Pflegebegleitung

Füllen Sie das Formular aus. Unsere Pflegefachkräfte melden sich umgehend für ein individuelles Erstgespräch – vor Ort bei Ihnen zu Hause oder per Videosprechstunde.

  • Kosten für die Pflegeberatung werden zu 100 % von der Pflegekasse übernommen.

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Rechtskonform & fristgerecht abgesichert

Häufige Fragen zum § 37.3 Beratungseinsatz

Ob gesetzliche Nachweisfristen für Pflegegrad 2 bis 5, Formularübermittlung an die Pflegekasse oder die Durchführung per digitaler Videosprechstunde: Hier beantworten wir Ihre wichtigsten Anliegen zum Pflicht-Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Hessen – damit Ihr Pflegegeld dauerhaft und lückenlos gesichert bleibt.

Den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI dürfen nur zugelassene Pflegedienste oder nach § 37.7 SGB XI anerkannte Beratungsstellen durchführen. Bei Pflegino übernehmen dies ausnahmslos examinierte Pflegefachkräfte. Pflegino führt das Gespräch kostenfrei vor Ort in Hessen oder per Online-Video durch, stellt den Nachweis aus und leitet das Formular direkt an Ihre Pflegekasse weiter.

Haben Sie die Abgabefrist bei Pflegegrad 2 oder 3 verpasst, droht die Kürzung Ihres Pflegegeldes um 50 %. Pflegino reagiert umgehend: Wir vereinbaren einen schnellen, kostenlosen Termin in Hessen oder per Videosprechstunde. Sobald Pflegino den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI an die Kasse übermittelt, wird die Sperre aufgehoben und das Pflegegeld nachgezahlt.

Ja, bei Pflegegrad 1-5 erlaubt der Gesetzgeber, jeden zweiten Pflicht-Beratungseinsatz als digitale Videosprechstunde durchzuführen. Pflegino bietet diese kostenfreie Option bundesweit sowie regional im Wetteraukreis und Main-Kinzig-Kreis an. Sie besprechen die Pflegesituation bequem per Bildschirm mit unseren Fachkräften, während Pflegino den Nachweis digital direkt an die Pflegekasse sendet.

Bei Pflegegrad 4 und 5 ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI alle sechs Monate verpflichtend und alle 3 Monate freiwillig möglich. Pflegino erinnert Sie verlässlich an anstehende Fristen. Da der Betreuungsaufwand bei diesen Pflegegraden hoch ist, empfiehlt Pflegino zusätzlich zum kostenfreien Pflichttermin unsere intensive Pflegebegleitung, um Entlastungsleistungen und Pflegehilfsmittel lückenlos anzupassen.

Entscheiden Sie sich im Erstgespräch für unsere darüber hinausgehende, fortlaufende Pflegebegleitung zur kompletten Entlastung bei Anträgen, bespricht Pflegino alle Details transparent mit Ihnen.

Nach dem Beratungsgespräch füllen die Pflegefachkräfte von Pflegino das offizielle Nachweisdokument nach § 37.3 SGB XI aus. Sie müssen sich um den Postweg nicht kümmern: Pflegino übermittelt das Formular direkt an Ihre Pflegekasse in Hessen. Sie erhalten eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen. So ist Ihr Nachweis erbracht und das Pflegegeld gesichert.

Wir sind zu jeder Zeit für Sie da.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich beraten. Unser erfahrenes Team in Hessen ist persönlich für Sie da.