Im Pflegedschungel den Überblick zu behalten, fällt Pflegebedürftigen und Angehörigen oft schwer. Pflegino berät umfassend und informiert Sie rund um das Thema Pflege. Wir begleiten und unterstützen Sie sowohl bei bestehendem Pflegegrad als auch auf Ihrem Weg zum Pflegegrad.
In ganz Hessen übernehmen wir den verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI vor Ort (ab Pflegegrad 2 alle 6 Monate und ab Pflegegrad 4 alle 3 Monate). Die Pflegeberatung bieten wir auch per Videosprechstunde an.
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch in einen Pflegegrad eingestuft ist und sich dazu entschieden hat, sich durch Angehörige oder Freunde in der eigenen häuslichen Umgebung pflegen zu lassen, kann er dafür von seiner Pflegekasse Pflegegeld erhalten. Damit sich der Pflegebedürftige und seine Pflegeperson in solchen Situationen nicht allein gelassen fühlen, muss in gesetzlich festgelegten Intervallen ein Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst oder eine Pflegeberatungsstelle erfolgen.
Die Beratungseinsätze dienen dazu, pflegefachliche Unterstützung und Beratung zu geben. Es werden beispielsweise Fragen zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, zu Hebe- und Lagerungstechniken, zur Wohnraumanpassung, sowie auch Fragen zu Höherstufungs-Anträgen erörtert. Des Weiteren wird darüber aufgeklärt, welche Ansprüche und Budgets es im Rahmen der Pflegeversicherung und des Pflegegrades gibt.
Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen, zu tragen, im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen. Die Kosten werden vom Pflegedienst direkt mit den jeweiligen Pflegekassen abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten!
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche orientiert sich an dem Grad der Einstufung:
Bei unserem zweiten Gewinnspiel in 2023 haben wir wieder die Verdopplung des Pflegegeldes verlost. Zum 30.10.2023 wurde der Gewinner unter allen Teilnehmern per Zufallsprinzip ausgelost. Hier wurde der Gewinn (doppeltes Pflegegeld) auf eigenen Wunsch in Gutscheinform übergeben. Die glücklichen Gewinner sind Frau und Herr G. aus dem Lahn-Dill-Kreis.
Wir sagen herzlichen Glückwunsch!
Bei unserem ersten Gewinnspiel in 2023 haben wir die Verdopplung des Pflegegeldes verlost. Zum 30.06.2023 wurde der Gewinner unter allen Teilnehmern per Zufallsprinzip ausgelost. Auf diesem Foto haben wir ihm seinen Gewinn (doppeltes Pflegegeld) auf eigenen Wunsch in Gutscheinform übergeben. Der glückliche Gewinner ist Herr G. aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Wir sagen herzlichen Glückwunsch!
Pflegino berät Sie kostenlos zu Pflege, Zuschüssen und Mobilität im Alter.
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