Kostenfreie Telefonberatung:

Mo – So von 8:00 bis 20:00 Uhr

Kostenfreie Pflegeberatung

Vereinbaren Sie jetzt einen Rückruf für Ihren Pflichtberatungstermin bei einem bestehendem Pflegegrad

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen und dafür Pflegegeld erhalten, müssen Sie abhängig von Ihrem Pflegegrad regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein halbjährlicher Besuch vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 4 oder 5 vierteljährlich. Für Pflegegrad 1 ist er nicht vorgeschrieben, kann aber auch halbjährlich erfolgen.

Das Ziel dieser Pflegeberatung ist es, sicherzustellen, dass eine angemessene Versorgung zu Hause stattfindet und dies auch gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen, damit Sie fortlaufend Ihr Pflegegeld erhalten.

Unsere Pflegeexperten kommen gerne zu Ihnen nach Hause oder beraten Sie digital, um den Beratungsbesuch gemäß §37 Abs. 3 SGB XI durchzuführen.

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