Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen und dafür Pflegegeld erhalten, müssen Sie abhängig von Ihrem Pflegegrad regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein halbjährlicher Besuch vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 4 oder 5 vierteljährlich. Für Pflegegrad 1 ist er nicht vorgeschrieben, kann aber auch halbjährlich erfolgen.
Das Ziel dieser Pflegeberatung ist es, sicherzustellen, dass eine angemessene Versorgung zu Hause stattfindet und dies auch gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen, damit Sie fortlaufend Ihr Pflegegeld erhalten.
Einige Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich (z. B. für die korrekte Darstellung unserer Website). Darüber hinaus arbeiten wir stets an der Verbesserung unserer Inhalte, wofür weitere Cookies notwendig sind. Mit Klick auf „Alle akzeptieren“ willigen Sie in die Verwendung ein und unterstützen unsere Organisation. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.