Die Pflegeberatung ist ein unterstützendes, kostenloses Angebot der Pflegekasse. Sie findet direkt beim Pflegebedürftigen zuhause statt und dient dazu, Fragen rund um die Pflege zu klären und Unterstützung zu bieten. Jeder zweite Beratungstermin kann auch digital erfolgen. Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Angebot, das einmal pro Halbjahr in Anspruch genommen werden kann.
Wenn sich ein pflegebedürftiger Mensch dazu entschieden hat, sich durch Angehörige oder Freunde in der eigenen häuslichen Umgebung pflegen zu lassen, kann er dafür von seiner Pflegekasse Pflegegeld erhalten. Damit Sie und Ihre Pflegeperson in solchen Situationen nicht allein gelassen werden, muss in gesetzlich festgelegten Intervallen ein Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst erfolgen. Als etablierter und anerkannter Pflegedienst im Bereich der Beratungseinsätze sind wir der beste Ansprechpartner für Sie.
Diese Beratungseinsätze dienen dazu, Ihnen und Ihrer Pflegeperson pflegefachliche Unterstützung zu geben. Es werden beispielsweise Fragen zur Beschaffung von Hilfsmitteln aller Art (wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Inkontinenzeinlagen, Rollator, Pflegebett, Badewannenlifter etc.), zu Hebe- und Lagerungstechniken, zur Wohnraumanpassung sowie auch Fragen zu Höherstufungsanträgen erörtert. Des Weiteren informieren wir Sie darüber, welche Ansprüche Sie im Rahmen der Pflegeversicherung und Ihres Pflegegrades haben. Die Häufigkeit der Beratungsbesuche orientiert sich am Pflegegrad und kann dem nachfolgenden Schaubild entnommen werden.
Pflegeberatung
Pflegegrad
1
Pflegegrad
2-3
Pflegegrad
4-5
Für die wahrgenommenen Beratungstermine nach § 37.3 besteht eine Nachweispflicht. Wird die Beratung durch einen Pflegedienst übernommen, reicht dieser in der Regel den Nachweis bei der Pflegekasse ein. Das sollte im Einzelfall jedoch immer im Voraus mit dem Pflegedienst abgesprochen werden.
Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten vom zuständigen privaten Versicherungsunternehmen, zu tragen.
Im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen. Die Kosten werden von uns direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten!
Gerne führen wir die Beratungseinsätze in Ihrem häuslichen Umfeld durch. Wir sind für Sie da – rufen Sie uns jetzt an!
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